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Gesetzliche Vorgaben (§)
Integrationsvereinbarung
Integrationsvereinbarung

Die Integrationsvereinbarung (IV) dient der sprachlichen Integration rechtmäßig in Österreich niedergelassener Drittstaatsangehöriger und zielt darauf ab, sie zur Teilnahme am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben in Österreich zu befähigen. Die IV ist in § 7 des Integrationsgesetzes (IntG) sowie in der Integrationsvereinbarungs-Verordnung geregelt.
Der Österreichische Integrationsfonds ist für die Abwicklung der Integrationsvereinbarung verantwortlich.
Alle Informationen zur Integrationsvereinbarung finden Sie auf der Webseite des Österreichischen Integrationsfonds.