FAQ
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu "Kursen", "ÖIF Prüfungen", "IV (D)" und "Referenzrahmen".
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Kurse
Generell gesprochen richten sich die internen Kurse des ÖIF primär an Asylberechtigte und Subsidiär Schutzberechtigte, sowie auch an Asylbewerber/innen mit hoher Anerkennungs-wahrscheinlichkeit und ukrainische Vertriebene. Im Einzelnen können für die verschiedenen vom ÖIF angebotenen Kurse jeweils andere oder auch speziellere Teilnahmevoraussetzungen bestehen. In den Integrationszentren des ÖIF informiert man Sie genauer darüber, welche Teilnahme-voraussetzungen jeweils erfüllt sein müssen, um einen bestimmten Kurs besuchen zu dürfen.
1. Deutschkurse
An seinen Standorten in Wien bietet der ÖIF Deutschkurse auf den sprachlichen Niveaustufen B1 bis B2 an.
2. Berufssprachenkurse
An seinen Standorten in Wien und in Graz bietet der ÖIF (in Koorperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft BAG 2019) den „migrants care“-Kurs an, einen fachspezifischen Deutschkurs, in dem umfassend über die Ausbildung im Pflege- und Betreuungsbereich informiert wird.
3. Freiwillige Lerngruppen
An allen seinen Standorten in Österreich bietet ÖIF die sogenannten „Treffpunkt Deutsch“ -Lerngruppen an, die vor allem der Vertiefung des Stoffes regulärer Deutschkurse oder auch der Vorbereitung des Besuchs eines regulären Deutschkurses dienen. Der Unterricht umfasst alle sprachlichen Niveaustufen von A1 bis B2. Für Menschen, die ganz am Beginn der Sprache stehen, wird vereinzelt auch Buchstabentraining angeboten. Abgehalten wird dieser Unterricht von qualifizierten Helfer/innen, die auf ehrenamtlicher Basis arbeiten.
In den Integrationszentren des ÖIF informiert man Sie über das aktuelle ÖIF-Kursangebot.
Zertifizierte Kursinstitute bieten Integrations- und Vorbereitungskurse für Prüfungen an, der ÖIF bietet Integrationskurse und -prüfungen auf dem Niveau B1 an.
In den derzeit vom ÖIF angebotenen Deutschkursen der sprachlichen Niveaustufen B1 und B2 umfasst der jeweilige Kursstoff gleichwohl auch eine kurze Vorbereitung auf die entsprechenden Prüfungen.
In den Integrationszentren des ÖIF informiert man Sie über etwaige Kurskosten. Bitte erkundigen Sie sich im Rahmen Ihres Einstufungsgesprächs über entsprechende Fördermöglichkeiten.
Das ÖSTERREICH INSTITUT bietet Deutschkurse an folgenden Standorten an:
Belgrad: https://www.beograd-oesterreichinstitut.rs
Bratislava: https://www.bratislava.oesterreichinstitut.sk
Brünn: https://www.brno.oesterreichinstitut.cz
Budapest: https://www.budapest.oesterreichinstitut.hu
Krakau: http://www.krakow.oei.org.pl
Moskau: https//:www.oesterreichinstitut.ru
Rom: https://www.roma.oesterreichinstitut.it
Sarajevo: http://www.oei.ba
Warschau: http://www.warszawa.oei.org.pl
Wrocław: http://www.wroclaw.oei.org.pl
An allen diesen Standorten bietet das ÖSTERREICH INSTITUT auch ÖSD-Prüfungenauf allen sprachlichen Niveaustufen an.
Da sich der Zuständigkeitsbereich des ÖSTERREICH INSTITUTS diesbezüglich nur auf das Gebiet außerhalb Österreichs bezieht, werden in Österreich selbst keine Kurse angeboten.
ÖIF Prüfungen
Wenn Sie die Prüfungen bei einem zertifizierten Kursinstitut ablegen möchten, erkunden Sie sich direkt beim jeweiligen Institut nach den Preisen.
Die Prüfungen des ÖIF können beliebig oft wiederholt werden. Die Wiederholung von einzelnen Prüfungsteilen (z.B. nur Schreiben oder nur Sprechen oder nur Werteinhalte) ist nicht zulässig. Sie dürfen allerdings sofort zu einer weiteren Prüfung antreten; es gibt keinen zeitlichen Mindestabstand zwischen den Prüfungsterminen. Bitte beachten Sie aber, dass Ihr Institut möglicherweise für jede Prüfungswiederholung eine Gebühr von Ihnen verlangt. Wenn Sie eine Prüfung direkt beim ÖIF ablegen, ist jedenfalls die Prüfungsgebühr zu entrichten.
Unterstützung bei der Prüfungsvorbereitung bietet jeweils ein Modelltest zu jedem ÖIF-Prüfungsformat.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil (70 Minuten) und einem mündlichen Teil (20 Minuten, Gruppenprüfung) und misst Kompetenzen zur Bewältigung von Kommunikationssituationen insbesondere in ganz einfachen Situationen zu konkreten Bedürfnissen (z. B. Sich vorstellen, Essen und Trinken, Einkaufen, Wohnen).
Zu den Modell- und Übungstests A1-Fit für Österreich - Test.
Der DTÖ testet Deutschkenntnisse in den Fertigkeiten Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Der gesamte Test besteht aus einem schriftlichen Teil von 100 Minuten und einem mündlichen Teil von ca. 16 Minuten, der entweder als Paar- oder Einzelprüfung absolviert werden kann.
Die Prüfungsteilnehmer/innen müssen nicht in allen Fertigkeiten (Hören/Lesen, Schreiben und Sprechen) B1 erreichen, um ein B1-Zeugnis zu bekommen. Das bedeutet, dass die Prüfungsteilnehmer/innen ein B1-Zeugnis erhalten, wenn sie im Modul Sprechen sowie in einem der anderen beiden Module (entweder in Hören/Lesen oder in Schreiben) das B1-Niveau erreicht haben.
Um ein Prüfungszeugnis für das Niveau A2 zu erhalten, muss dieses Niveau ebenfalls zumindest im Modul Sprechen und in einem der beiden anderen Module (Hören/Lesen oder Schreiben) erreicht werden.
Zum Modelltest des DTÖ.
Der ÖIF-Test 2011 ist eine Prüfung auf A2-Niveau. Er besteht aus den Modulen Hören, Lesen, Schreiben und Sprechen. Die schriftliche Prüfung dauert ca. 80 Minuten, die mündliche Prüfung dauert ca. 10 Minuten pro Teilnehmer/in.
Der B2-ÖIF-Test besteht aus einem schriftlichen Teil von 2 Stunden und 25 Minuten sowie einer mündlichen Prüfung, die ca. 15 Minuten dauert und mit zwei oder drei Kandidat/innen gleichzeitig durchgeführt werden kann. Der schriftliche Teil besteht aus den Modulen Leseverstehen, Sprachbausteine, Hörverstehen und Schriftlicher Ausdruck.
Zum Modelltest des B2 ÖIF-Test.
Die Integrationsprüfung A1 umfasst Sprachinhalte sowie Fragen zum Werte- und Orientierungswissen. Der schriftliche Teil dauert 110 Minuten. Die mündliche Prüfung wird als Gruppenprüfung von max. 4 Personen durchgeführt und dauert pro Gruppe etwa 20 Minuten.
Beispielfragen zum Werte- und Orientierungswissen finden Sie hier.
Die Integrationsprüfung A2 umfasst Sprachinhalte sowie Fragen zum Werte- und Orientierungswissen. Die schriftliche Sprachprüfung dauert 120 Minuten und besteht aus den Subtests Lesen, Hören und Schreiben sowie Werte- und Orientierungswissen. Anschließend folgt die mündliche Prüfung, die 10 Minuten pro Kandidat/in in Anspruch nimmt. Es müssen alle Prüfungsteile absolviert werden, um ein Prüfungsergebnis zu erhalten.
Beispielfragen zum Werte- und Orientierungswissen finden Sie hier.
Die Integrationsprüfung B1 dient zur Erfüllung des Moduls 2 der Integrationsvereinbarung und umfasst Sprachinhalte sowie Fragen zum Werte- und Orientierungswissen. Die schriftliche Prüfung dauert 140 Minuten (exkl. 15-minütiger Pause) und besteht aus den Subtests Hören, Lesen und Schreiben inkl. Werte- und Orientierungswissen. Anschließend folgt die mündliche Prüfung, die entweder als Einzel- oder als Paarprüfung durchgeführt werden kann und ca. 16 Minuten in Anspruch nimmt.
Beispielfragen zum Werte- und Orientierungswissen finden Sie hier.
ÖIF-Prüfungen können bei vielen beim ÖIF zertifizierten Kursinstituten ablegt werden. Erkundigen Sie sich bitte beim Institut, welches Prüfungsformat angeboten wird.
1. A1-Fit für Österreich
- Testet A1-Niveau
- Anerkannter Sprachnachweis für A1 (vor allem für „Deutsch vor Zuzug“ gemäß § 21a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz)
2. Integrationsprüfung A1
- Testet A1-Niveau inkl. Werte- und Orientierungswissen
- Dient der Erfüllung der Pflichten aus der Integrationserklärung, die von bestimmten Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten unterzeichnet wird.
3. ÖIF-Test (2011)
- Testet A2-Niveau
- Anerkannter Sprachnachweis für Modul 1 (A2) der Integrationsvereinbarung (IV) 2011: Personen, die vor dem 01.10.2017 die Integrationsvereinbarung 2011 unterschrieben haben, können durch ein ÖIF-Test 2011 (A2)-Zeugnis die Erfüllung des Moduls 1 der IV 2011 nachweisen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft)
4. Deutsch-Test für Österreich (DTÖ)
- Testet A2-Niveau und B1-Niveau gleichzeitig
- Anerkannter Sprachnachweis für Modul 1 (A2) der Integrationsvereinbarung (IV) 2011: Personen, die vor dem 01.10.2017 die Integrationsvereinbarung 2011 unterschrieben haben, können durch ein ÖIF-Test 2011 (A2)-Zeugnis die Erfüllung des Moduls 1 der IV 2011 nachweisen. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft)
5. Integrationsprüfung A2
- Testet A2-Niveau inkl. Werte- und Orientierungswissen
- Anerkannter Sprachnachweis für Modul 1 (A2) der Integrationsvereinbarung (IV) 2017: Personen, die die Integrationsvereinbarung nach dem 01.10.2017 unterzeichnet haben, können das Modul 1 der IV 2017 durch diese Prüfung erfüllen. Eine reine A2-Sprachprüfung ist für die Erfüllung des Modul 1 der IV 2017 nicht ausreichend. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft)
6. Integrationsprüfung B1
- Testet B1-Niveau inkl. Werte- und Orientierungswissen
- Anerkannter Sprachnachweis für Modul 2 der Integrationsvereinbarung (IV) 2017: Personen, die nach dem 01.10.2017 einen Antrag auf den Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EU“ stellen wollen, müssen das Modul 2 der IV 2017 erfüllt haben.
- Zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft: Die Integrationsprüfung B1 kann auch für die Antragsstellung auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach 10-jährigem rechtmäßigem Aufenthalt herangezogen werden. Für genauere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft).
7. B2-ÖIF-Test:
- Testet B2-Niveau
- Zur Erlangung der österreichischen Staatsbürgerschaft nach 6-jährigem rechtmäßigem Aufenthalt.
Der ÖIF bietet 7 Prüfungsformate an:
1. A1-Fit für Österreich – Modelltest, Hörbeispiele und weitere Informationen.
2. ÖIF-TEST neu A2 – Modelltest, Hörbeispiele und weitere Informationen.
3. Deutsch-Test für Österreich (DTÖ) A2/B1 – Modelltest, Hörbeispiele und weitere Informationen.
4. B2-ÖIF-Test– Modelltest, Hörbeispiele und weitere Informationen.
5. Integrationsprüfung A1 – Modelltest, Fragenkatalog und weitere Informationen.
6. Integrationsprüfung A2– Modelltest, Fragenkatalog und weitere Informationen.
7. Integrationsprüfung B1– Modelltest, Fragenkatalog und weitere Informationen.
Seit dem 01.01.2023 werden die ÖIF-Prüfungsergebnisse per E-Mail im PDF-Format an die TeilnehmerInnen und Teilnehmer übermittelt. Eine alternative Übermittlungsmöglichkeit ist nur ein begründeten Ausnahmefällen möglich. Bitte geben Sie daher bei der Prüfung Ihre korrekte E-Mail-Adresse an.
Die Prüfungsergebnisse von Sprach- und Integrationsprüfungen werden innerhalb von 15 Werktagen nach dem Prüfungstermin ausschließlich über den ÖIF elektronisch an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bekannt gegeben. In dringenden Fällen kann die Behörde eine schriftliche Anfrage an den ÖIF schicken (per E-Mail an pruefungen(at)integrationsfonds.at). Die Anfrage muss folgende Informationen enthalten: Name der Prüfungsteilnehmerin oder -teilnehmer, Prüfungsdatum, Prüfungsort (Institut). Der ÖIF kann dann der Behörde bzw. dem Vertreter direkt das Prüfungsergebnis vor Ausstellung des Zeugnisses schriftlich bekanntgeben.
Die Prüfungsergebnisse und Prüfungszeugnisse des ÖIF sind elektronisch signiert. Es wird darauf hingewiesen, dass es bei der Anzeige der Prüfungsergebnisse auf Handys oder Tablets und auch beim Ausdruck zu Einschränkungen bezüglich der Anzeige der elektronischen Signatur kommen kann. Die Vollständigkeit der Anzeige ist abhängig von der für die Anzeige verwendeten App/Software.
Wenn Sie die Beilage bei einer Behörde vorlegen müssen/wollen, dann leiten Sie die E-Mail- Nachricht inklusive der Beilage mit dem Prüfungsergebnis bitte an die Behörde per E-Mail weiter.
Die Echtheit der elektronischen Signatur kann unter http://www.signaturpruefung.gv.at geprüft werden.
Weitere Informationen zur elektronischen Signatur im ÖIF finden Sie unter https://integrationsfonds.at/signatur
Aufgrund des höheren Prüfungsaufkommens kommt es momentan leider zu einer längeren Wartezeit. Wir bitten Sie um Verständnis.
IV(D)
Nein, Sie sind nicht verpflichtet einen Integrationskurs im Ausmaß von 300 Unterrichtseinheiten zu besuchen. Sie haben auch die Möglichkeit, keine Kurse oder Kurse mit weniger Unterrichtseinheiten zu besuchen. Die zertifizierten Kursinstitute bieten zu diesem Zweck verschiedene Module auf unterschiedlichen Sprachniveaus an. Als IV-pflichtige Person, sind Sie nur verpflichtet, das Modul 1 der Integrationsvereinbarung zu erfüllen. Dafür müssen Sie nur ein anerkanntes Prüfungszeugnis vorlegen (Zeugnis zur Integrationsprüfung auf mind. A2-Niveau).
Duplikate von Bundesgutscheinen werden vom ÖIF ausgestellt. Dazu benötigen wir eine polizeiliche Verlustanzeige und eine Bestätigung der Behörde (Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft), dass der verlorene Gutschein ausgestellt wurde (z.B. in Form einer Kopie des Gutschein-Durchschlags). Senden Sie diese beiden Bestätigungen eingeschrieben per Post an den
Österreichischen Integrationsfonds
TeamIntegrationsvereinbarung
Landstraßer Hauptstraße 26
1030 Wien
Für die Ausstellung eines Gutscheinduplikats wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 15,-- erhoben. Nach Einzahlung der Rechnung wird das Duplikat des Gutscheins per Post an die uns angegebene Adresse verschickt.
Wenn Ihnen für die Erfüllung der IV Aufschub gewährt wird, wird auch die Ablauffrist des Gutscheins verlängert.
WICHTIG: Sie müssen den Antrag auf Aufschub zur Erfüllung der IV stellen, solange der Gutschein noch gültig ist. Wichtig ist auch, dass die Behörde noch vor Ablauf des Gutscheins einen positiven Bescheid erlässt. Stellen Sie also sicher, dass Sie den Aufschub rechtzeitig beantragen, da die Behörde bis zu sechs Monate Zeit hat, den Bescheid zu erlassen.
Die Behörde - also das Magistrat (Stadt) oder die Bezirkshauptmannschaft (Land) – kann unter Berücksichtigung der persönlichen Lebensumstände mittels Bescheid einen Aufschub für die Erfüllung der IV gewähren: "Persönliche Lebensumstände" sind z.B.:
- Probleme in der Schwangerschaft
- schwere (psychische oder physische) Krankheit oder
- ein mangelndes Angebot an Kursen.
- Der Aufschub kann jeweils für höchstens ein Jahr erteilt werden. Dadurch wird auch die Ablauffrist des Gutscheins verlängert (siehe unten).
Bei Kosten bis EUR 5,-- pro Kurseinheit werden 50 Prozent der Kosten übernommen. Bei Kosten über EUR 5,-- pro Kurseinheit werden pro Kurseinheit EUR 2,50 übernommen, maximal jedoch in der Höhe von EUR 750,-- für 300 Kurseinheiten.
Wenn Sie einen zertifizierten Integrationskurs zu mindestens 75% besucht und innerhalb von 18 Monaten nach der Gutschein-Ausstellung erfolgreich auf A2-Niveau mittels ÖIF-Prüfung (Integrationsprüfung A2 oder B1) abgeschlossen haben, erhalten Sie eine Förderung im Ausmaß von maximal 300 Unterrichtseinheiten bzw. 50 Prozent der Kurskosten, höchstens jedoch EUR 750,--.
Migrant/innen können finanzielle Unterstützung in Form des blauen ÖIF-Bundesgutscheins für den Besuch von Integrationskursen (Modul 1) bei einem zertifizierten Kursinstitut erhalten. Die Niederlassungsbehörden – also Magistrat bzw. Bezirkshauptmannschaft – geben den Gutschein unter bestimmten Umständen an so genannte Familienangehörige aus. Familienangehörige sind Ehepartner/innen oder minderjährige unverheiratete Kinder von Österreicher/innen, Schweizer/innen, EWR-Bürger/innen und Drittstaatsangehörigen mit längerem Aufenthaltstitel (z.B. Daueraufenthalt EU, Niederlassungsbewilligung, Asylberechtigter…).
- Unmündige Minderjährige: Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche, die zwei Jahre, nachdem der Aufenthaltstitel erteilt wurde, noch unmündig, also unter 14 Jahre alt sind.
- Personen, denen aufgrund ihres physischen oder psychischen Gesundheitszustands die Erfüllung nicht zugemutet werden kann: Hier ist ein amtsärztliches Gutachten auf eigene Kosten bei der Behörde vorzulegen.
- Personen, die schriftlich erklären, dass ihr Aufenthalt die Dauer von 24 Monaten innerhalb von drei Jahren nicht überschreiten soll. Diese Erklärung enthält den unwiderruflichen Verzicht auf die Stellung eines weiteren Verlängerungsantrags nach dem ersten Verlängerungsantrag.
Für Modul 1 (befristete Aufenthaltstitel) sind Deutschkenntnisse auf A2-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie Kenntnisse der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung Österreichs erforderlich. Für Migrant/innen, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichend sind, gibt es spezielle, geförderte Integrationskurse. Diese Integrationskurse sind allerdings nicht verpflichtend.
Für Modul 2 (Daueraufenthalt EU oder österreichische Staatsbürgerschaft) sind Deutschkenntnisse auf B1-Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen sowie vertiefte Kenntnisse der grundlegenden Werte der Rechts- und Gesellschaftsordnung Österreichs erforderlich.
Drittstaatsangehörige, die nach dem 01.10.2017 einen der folgenden Aufenthaltstitel erhalten haben, müssen Modul 1 der IV binnen zwei Jahren ab Erhalt des Aufenthaltstitels erfüllen:
- Rot-Weiß-Rot-Karte (mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte ist das Modul 1 bereits ex lege erfüllt)
- Rot-Weiß-Rot-Karte plus
- Niederlassungsbewilligung
- Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit
- Niederlassungsbewilligung – Angehöriger
- Aufenthaltstitel Familienangehöriger
- Niederlassungsbewilligung – Künstler
- Niederlassungsbewilligung – Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit
Sämtliche Erfüllungsmöglichkeiten des Moduls 1 der IV finden sich in § 9 Abs. 4 Integrationsgesetz.
Referenzrahmen
Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen: lehren, lernen, beurteilen befasst sich mit der Beurteilung von Lernfortschritten in einer Fremdsprache. Er erklärt dabei, was gelernt werden soll, um sich in einer Sprache erfolgreich verständigen zu können.
Es gibt 3 Kompetenzlevels, die in 6 verschiedene Niveaustufen unterteilt werden.
- A: Elementare Sprachverwendung
- A1: Anfänger
- A2: Grundlegende Kenntnisse
- B: Selbstständige Sprachverwendung
- B1: Fortgeschrittene Sprachverwendung
- B2: Selbstständige Sprachverwendung
- C: Kompetente Sprachverwendung
- C1: Fachkundige Sprachkenntnisse
- C2: Annähernd muttersprachliche Kenntnisse
GER ist die deutsche Abkürzung für den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
Die deutsche Übersetzung “Der Gemeinsame Europäische Referenzrahmen: lehren, lernen, beurteilen” der englischen Originalfassung, „Common European framework of reference for languages: learning, teaching and assessment[1]“ wurde 2001 im Auftrag des Europarates erstellt.
Das Goethe-Institut InterNationes, das österreichische Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (BMBWK), die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und die Schweizerische Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) zählen zu den Herausgebern.
Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen erhöht die Transparenz von Kursen, Lehrplänen, Richtlinien und von Qualifikationsnachweisen und leistet deshalb einen hohen Beitrag zur internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der modernen Sprachen.
Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen muss um all diese Aufgaben erfüllen zu können: umfassend, transparent und kohärent sein.
Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen wurde als Instrument dafür geschaffen, die verschiedenen europäischen Sprachzertifikate untereinander vergleichbar zu machen. Er bildet gleichzeitig auch einen Maßstab dafür, den Erwerb von Sprachkenntnissen beurteilen zu können.
Der Gemeinsame europäische Referenzrahmen ist deshalb auch die Basis für die Entwicklung von zielsprachlichen Lehrplänen, Prüfungen, Lehrwerken und curricularen Richtlinien in ganz Europa.
Auf dem A1-Niveau können die Lerner/innen vertraute, alltägliche Redewendungen und sehr einfache Sätze verstehen und anwenden. Sie haben gelernt sich und andere vorzustellen und anderen Leuten einfache Fragen ihrer Person betreffend zu stellen und auch auf Fragen zu antworten.
Auf dem A2-Niveau können die Lerner/innen Sätze und häufig verwendete Ausdrücke verstehen, die ihnen jedoch vertraut sind und mit ihrem unmittelbarenLebensumfeld zusammenhängen. Das heißt, dass sich die Lerner/innen über vertraute Themen (Familie, Einkaufen, Arbeit) in einfachen, alltäglichen Situationen verständigen und mit elementaren Mitteln die eigene Person und ihre unmittelbare Umgebung beschreiben können.
Auf dem B1-Niveau können die Lerner/innen bereits die Hauptpunkte aus vertrauten Lebensbereichen verstehen (z.B.: Schule, Berufswelt, Familie, Freizeit etc.). Die Lerner/innen können auf diesem Sprachniveau alltägliche Reisesituationen gut bewältigen. Sie können nun zusammenhängend über vertraute und persönlicheInteressensgebiete sprechen, diese beschreiben und auch ihre Meinungen kurz begründen und erklären.
Auf dem B2-Niveau können die Lerner/innen bereits die Hauptinhaltekomplexer Texte zu abstrakten Themen verstehen. Auch im eigenen Fachgebiet können sich die Lernenden zurecht finden, darüber hinaus ihre eigenen Standpunkte erläutern und auch die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben. Sie können sich spontan und fließend verständigen, so dass auch ein Gespräch mit Muttersprachlern mühelos funktioniert.