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Gesetzliche Vorgaben (§)
Integrationsgesetz
Integrationsgesetz


Das Integrationsgesetz regelt die zentralen Rahmenbedingungen für die Integration von Menschen, die sich langfristig in Österreich niederlassen wollen.
Das Hauptziel des Gesetzes ist die Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten sowie von rechtmäßig niedergelassenen Drittstaatsangehörigen zu fördern und zu fordern.
Weitere wichtige Informationen zum Integrationsgesetz und weiterführende Links dazu finden Sie auf der Webseite des Österreichischen Integrationsfonds.